Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung:

Für unsere Lieferungen gelten ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen, auch solche des Käufers, sind dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben.

2. Vertragsabschluss:

Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Masse, Lieferfrist und Liefermöglichkeiten freibleibend. Aufträge werden für uns erst durch Ihre schriftliche Bestellung bzw. unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

3. Umfang der Lieferpflicht:

Die Angabe der voraussichtlichen Lieferfrist erfolgt unverbindliche; für deren Einhaltung tragen wir bestmöglichst Sorge.
Bestellungen auf Abruf verpflichten uns nicht zur Lagerhaltung. Bei Vorliegen höherer Gewalten sowie anderer, nicht durch uns verschuldete Umstände, lehnen wir jedwelche Ersatzansprüche für nicht oder verspätet ausgeführte Lieferungen ab. Als höhere Gewalt gelten namentlich: gänzliche oder teilweise verzögerte Materialanlieferungen unserer Lieferanten oder gar Stilllegung von Lieferwerken, Mobilmachung, Krieg, Streik, Feuer, Inkrafttreten von Einfuhrverboten, Kontingentierung sowie erhebliche Erhöhung von Zöllen,
etc.

4. Rücktritt bei Abschlüssen:

Hat der Käufer bei Abschlüssen (Sukzessivlieferungen) bis zum Ablauf der Bezugsfrist die vorgesehene Menge nicht bezahlt, haben wir das Recht, hinsichtlich der nicht abgerufenen Menge, ohne Gewährung einer Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten.

5. Nutzen und Gefahr:

Gehen mit dem Versand der Ware auf den Besteller über. Bei Frankolieferung erfolgt der Übergang von Nutzen und Gefahr mit der Auslieferung der Ware an den Besteller. Bei Gutschriften für zurückgegebene und bereits fakturierte Ware wird das Porto nicht gutgeschrieben, sofern es sich nicht um einen Fehler unserer Firma handelt. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und der betreffenden Transportfirma zwecks Tatbestandsaufnahme innerhalb der gesetzlichen Frist anzumelden.

6. Verpackung:

Bei Produkten, bei denen die Verpackung nicht im Preis inbegriffen ist, verrechnen wir diese zu unseren Selbstkosten. Verpackungsmaterial wird u.U. zurückgenommen jedoch nicht vergütet.

7. Preise:

Alle Preise sind unverbindlich. Die offerierten Preise können nur dann aufrechterhalten bleiben, wenn auch
die in der Offerte genannten Qualitäten und Mengen unverändert und ungekürzt bestellt werden. Die Preise werden aufgrund der am Tage der Offertstellung massgebenden Kosten kalkuliert. Wir müssen uns deshalb vorbehalten, die Preise bei einer wesentlichen Änderung der Umstände, die für die Preisfestsetzung für uns nur richtungsweisend waren, auch für noch nicht ausgeführte Lieferungen, den neuen Gegebenheiten anzupassen. Unsere Preise gelten ab Werk ausschliesslich Verpackung sofern nichts anderes vereinbart ist. Für die Berechnung sind allein die in unserer Versandstätte festgestellten Gewichte, Masse oder Stückzahlen massgebend.
Bei fracht- oder zollfreien Lieferungen gehen etwaige Erhöhungen der Frachtoder Zollsätze nach Kaufabschluss zu Lasten des Käufers bzw. Rechnungsempfängers.

8. Mindestbestellwert:

CHF 25.— Innland / CHF 250.— Ausland
Kleinmengenzuschläge bleiben vorbehalten.

9. Zahlungen:

Die Fakturen sind innert 30 Tage netto zahlbar und verstehen sich exkl. MWST., sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Nach Ablauf der 30 Tage ist unsere Firma berechtigt, den Kunden durch Ansetzung einer Zahlungsfrist in Verzug zu setzen und ab Fristablauf einen Verzugszins zu berechnen. (Art. 107 OR bleibt vorbehalten). Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware bleibt diese in unserem Eigentum.

10. Gewährleistung bei Mängelrügen:

Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn der Kunde den Lieferschein bei Warenerhalt unterzeichnet at und spätestens innerhalb von 8 Tagen nach deren Annahme unserer Firma die vermeintlichen Mängel angezeigt hat. Mängelrügen entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung. Für einen rechtzeitigen gerügten, wesentlichen Mangel, der in der Herstellung liegt oder nachweisliche nicht nach dem Versand entstanden ist, leisten wir im Höchstfalle kostenlosen Ersatz. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

11. Rücknahmen:

Rücksendungen müssen zuerst mit uns abgesprochen werden. Für falsche oder zuviel bestellte Ware besteht keine Rücknahmepflicht. Unsere anwendungstechnische Beratung ist – auch im Hinblick auf etwaige Schutzrechte Dritter – unverbindlich und befreit den Käufer nicht von der Pflicht zur Prüfung unserer Produkte auf Eignung für seine Zwecke.

12. Toleranz und Überlieferungen:

Grundsätzlich berechtigen Toleranzabweichungen von 1/- 1-2 mm bei zuschnitten, CNC bearbeiteten Teilen, etc. zu keinen Ersatzlieferungen oder Kostenrückerstattungen. Bei gebogenen sowie gefrästen Produkten ist grundsätzlich ein Radius von mind. 3 mm zu akzeptieren. Über- bzw. Unterlieferungen von 1/- 10% sind zulässig.

13. Einbettung von Produkten:

Beim Prozess von Einbettungen sowie bei der Produktion von UV-verleimten Artikeln arbeiten wir nach den Normen der Automobilbranche VDA TL226. Trotz sorgfältigster Vorgehensweise kann es u.U. zur Zerstörung von angelieferten Produkten bei Einbettung im Fertigungsprozess kommen. Hierfür können wir keine Haftung der beigestellten Artikel übernehmen. Vorab ist die Machbarkeit der Einbettung anhand eines bedruckten Musters zu prüfen. Es handelt sich beim Vergießen von Produkten um reine Handarbeit und um keine prozessoptimierte Maschinenfertigung, bei dem ein Teil dem anderen zu 100% gleicht.

14. Verwendung der Ware:

Unsere Erzeugnisse sind, soweit nicht der Weiterverkauf vereinbart ist, nur zur Verwendung im eigenen Betrieb des Käufers bestimmt.

15. Vertragsverletzung:

Vertragsverletzungen des Käufers berechtigen uns vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, jegliche weitere Lieferungen an den Käufer
einzustellen.

16. Gerichtsstand:

Für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen zwischen unseren
Kunden und unserer Firma gilt unser Sitz in Zürich.
Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.

Zürich, 1. Januar 2006

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